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Buy Back

Unter Buy Back versteht man den Rückkauf eines Unternehmens durch dessen vormaligen Eigentümer. Diese Exit-Möglichkeit ist eher selten und wenig beliebt.



Eine Möglichkeit ist, dass der vormalige Eigentümer dem Unternehmen sozusagen als "weißer Ritter", etwa zur Abwehr unerwünschter Übernahmen durch einen strategischen Investor, zur Hilfe kommt und Anteile oder sogar das gesamte Unternehmen wieder übernimmt. Aus Sicht des Managements der Gesellschaft kann ein solcher Buy Back sinnvoll sein, um die Eigenständigkeit des Unternehmens zu wahren.

Diese Exit-Variante kommt jedoch selten vor, da der Alteigentümer in den wenigsten Fällen über größere finanzielle Mittel verfügt. Daher wird er nur dann wieder einsteigen, wenn der Verkaufspreis gering bleibt oder niedriger ist als bei seinem Verkauf. Oft ist das Buy Back daher die einzige Möglichkeit für den Kapitalgeber (insbesondere für Venture-Capital-Unternehmen) einen Totalverlust zu vermeiden.

Gewöhnlich wird ein Buy Back in Form eines Trade Sale ablaufen, jedoch sind grundsätzlich alle Verkaufsarten denkbar.

Von Vorteil wird sein, dass der Alteigentümer oft noch die technischen und branchenspezifischen Kenntnisse mitbringt, es sei denn, das (neue) Unternehmen hat sich wesentlich verändert.

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