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Berechnung des Unternehmenswertes

Unternehmenswert

Die Ermittlung des Unternehmenswertes spielt insbesondere für die Kaufpreisfindung eine entscheidende Rolle, wenn das Unternehmen beziehungsweise Teile desselben veräußert werden. Aber auch für die Besteuerung einer Unternehmenstransaktion spielt der Unternehmenswert selbstverständlich eine Rolle. Dabei kommt es häufig vor, dass Erwerber und Veräußerer von völlig unterschiedlichen Wert- und Preisvorstellungen ausgehen, was verständlicherweise auf die verschiedenen Sichtweisen zurückzuführen ist. So spielt für den Veräußerer unter anderem die Arbeit und die Mühe, die er in die Errichtung des Unternehmens investiert hat, eine maßgebliche Rolle, während dieses Kriterium beim Erwerber keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Um eine möglichst objektive Ermittlung des Unternehmenswertes zu gewährleisten, die den Interessen beider Vertragsparteien Rechnung trägt, wurden verschiedene Verfahren entwickelt.


Ertragswertverfahren

Die derzeit gängigste Methode zur Ermittlungen des Unternehmenswertes ist das so genannte Ertragswertverfahren. Der Unternehmenswert wird dabei durch die langfristig zu erwartenden potentiellen Gewinne des Unternehmens ausgedrückt, wobei der zukünftige Gewinn anhand der Vergleichszahlen der letzten drei oder fünf Jahre errechnet wird. Der Ertragswert ergibt sich dann aus dem abgezinsten in Zukunft erwarteten Gewinn.

Vereinfacht dargestellt ergibt sich dann folgende Formel:
Ertragswert =  Gewinn x 100/ Kapitalzinsfuß in %

Der Ertragswert sollte im einzelnen anhand folgender Schritte ermittelt werden:

  • Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung der Vergangenheit
  • Ermittlung einer Umsatz- und Kostenstruktur für die Zukunft unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken. Dabei ist die Wachstumsrate der Branche, die Wettbewerber und etwaige Konkurrenzprodukte im Vergleich zu den eigenen Produkten zu berücksichtigen. 
  • Hieraus folgt die Ermittlung der zukünftigen Gewinnplanung. 
  • Bildung des Kapitalisierungszinsfußes. Dies erfolgt durch das Heranziehen einer risikolosen alternativen Kapitalanlage, deren Verzinsung den Basiszinssatz bildet sowie einem Risikoaufschlag für das unternehmerische Risiko, welches der Erwerber eingeht, wenn er sich an dem zu veräußernden Unternehmen beteiligt. So wird durch den Kapitalisierungszinsfuß berücksichtigt, dass es für den Erwerber günstiger sein könnte, eine andere Anlageform als die Unternehmensbeteiligung zu wählen. 
  • Schlussendlich wird anhand der oben dargestellten Formel der Ertragswert berechnet.

Discounted Cash Flow Methode

Die Ermittlung des Unternehmenswertes im Rahmen des Discounted Cash Flow Verfahrens ist vergleichbar mit dem Ertragswertverfahren, wobei das Discounted Cash Flow Verfahren hauptsächlich in angelsächsischen Ländern verwendet wird. Grundlage ist wiederum das Abstellen auf potenzielle Einnahmenüberschüsse. Diese werden anhand des Cash-Flows des Unternehmens ermittelt und sodann wiederum abgezinst.

Der Cash-Flow wird anhand folgender Berechnung ermittelt: 

Jahresüberschuss

+  Abschreibung
./. Zuschreibung
+  Rückstellungsbildung
./. Rückstellungsauflösung
+  Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil
./. Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
+ ./. andere wesentliche nichtzahlungswirksame Aufwendungen

Cash-Flow Brutto

Substanzwertmethode

Im Rahmen der Substanzwertmethode wird ermittelt, welches Kapital aufgewendet werden müsste, um ein mit dem zu veräußernden Unternehmen vergleichbares zu errichten. Abgestellt wird dabei auf den Zeitwert aller zum Unternehmen gehörenden Vermögensbestände. Das Substanzwertverfahren ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn das Unternehmensvermögen hauptsächlich aus materiellen Gütern (Maschinen, Waren, Immobilien etc.) besteht.

Zu berücksichtigen ist aber noch, dass zur Bewertung der Vermögensgegenstände Fortführungs- oder Liquidationswerte herangezogen werden können. Sofern man auf den Liquidationswert abzielt, ergibt sich lediglich der niedrigstmögliche Wert des Unternehmens. Bei der Zugrundelegung von Liquidationswerten wird ermittelt, was die einzelnen Güter an Erlös erzielten, sofern sie einzeln im Rahmen einer geordneten Rückführung des Unternehmens veräußert werden. Beim Abstellen auf Fortführungswerte wird berücksichtigt, wie der Erlös sich im Rahmen einer Betriebsfortführung bei den entsprechenden Gütern darstellen würde.

Mittelwertverfahren

Da es im Rahmen der Ertragswertmethode und der Substanzwertmethode sein kann, dass sich sehr unterschiedliche Unternehmenswerte errechnen, wird durch die Verwendung des Mittelwertverfahrens versucht, diese beiden Werte anzunähern. Es sind also zunächst der Ertragswert und der Substanzwert zu bilden. Sodann legt man die Gewichtung zwischen Ertragswert und Substanzwert fest. Abschließend multipliziert man den Ertragswert mit dem zuvor festgelegten Faktor und addiert den wiederum mit dem entsprechend festgelegten Faktor multiplizierten Substanzwert hinzu, so dass sich der Gesamtwert des Unternehmens nach dieser Methode ergibt.

Stuttgarter Verfahren

Bei dem Stuttgarter Verfahren handelt es sich um die Methode, die seitens der Finanzverwaltung zur Ermittlung des Unternehmenswertes herangezogen wird.

Ähnlich wie beim Mittelwertverfahren werden die Vermögenswerte des Unternehmens und die Ertragsaussichten bei der Ermittlung des Unternehmenswertes berücksichtigt. Charakteristisch für das Stuttgarter Verfahren ist, dass zwei der am schwierigsten zu bestimmenden Vorgaben zur Unternehmensbewertung (Kapitalisierungszinsfuß und Dauer der Kapitalisierung) pauschaliert werden, so dass die erzielten Ergebnisse eher ungenau sind beziehungsweise nicht exakt dem Unternehmenswert entsprechen.

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