Mit dem GPS- und Handy-Jammer kann man nicht nur Handy ruhig stellen, sondern auch deren GPS-Empfänger. Im Internet gibt es solche Geräte schon für ein paar Euro. Aber ist der Einsatz in Deutschland überhaupt erlaubt?
Handyblocker gegen die Handy-Ortung
Mobiltelefone lassen sich relativ leicht orten. Da sie sich immer wieder an verschiedenen Funkzellen anmelden müssen und jedes Handy eine eigene Kennnummer hat, lässt sich eine Ortung relativ schnell vornehmen. Per GPS geht das natürlich noch etwas schneller und vor allem auch genauer.
Diese Signale lassen sich aber relativ einfach sperren beziehungsweise überlagern. Dafür braucht man Störsender, sogenannte Handy-Jammer oder Handyblocker, die nichts anderes machen, als die genannten Signale zu stören.
Der Jammer sorgt mit seinen Störsignalen dafür, dass das Handy keinen Kontakt mehr zu den Funkzellen aufbauen kann, dementsprechend kommen auch keine SMS oder Anrufe an. Man hat also auch den Vorteil, dass man seine Ruhe hat.
Handy-/GPS-Jammer halten nur kurz
Dabei ist das Gerät relativ klein, so dass man es auch in der Hosentasche transportieren kann. Allerdings ist die Reichweite auf nur zehn Meter beschränkt, es ist also eher etwas für den kleinen Kreis. Nach drei Stunden ist der Spaß auch vorbei, denn dann muss der Akku wieder aufgeladen werden.
So einen GPS- und Handy-Jammer bekommt man im Internet schon für rund 25 Euro.
Handy-Jammer in Deutschland: unerlaubte Frequenznutzung
Wie sieht es eigentlich mit den rechtlichen Voraussetzungen aus? Darf man das überhaupt? Die Antwort ist klar: Man darf es als Privatperson nicht. Die Rechte zur Nutzung der GSM-Frequenzbereiche werden von der Bundesnetzagentur unter den Mobilfunknetzbetreibern für viel Geld versteigert. Nur der Gewinner der Auktion hat Recht, seine ersteigerten Frequenzen zu nutzen.
Da ein GSM-Jammer eben auch ein Sender - ein Störsender - ist, darf man ihn nicht nutzen, wenn man nicht die Frequenz ersteigert hat. Der Betrieb eines Handyblockers durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und deshalb verboten. Es können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wer mehr wissen möchte: Ein Blick in diesen Artikel zur rechtlichen Lage von Handy-Jammern lohnt sich.
Wer darf Handy-Jammer einsetzen?
In Deutschland gibt mittlerweile vereinzelt Projekte von Behörden, bei denen zum Beispiel Haftanstalten Störsender einsetzen, um Signale verbotener Handys von Inhaftierten zu stören. Dies ist erlaubt.
In Frankreich dürfen Störsender auch in Kinos, Theatern und bei öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden, in Deutschland dagegen ist dies nach wie vor verboten.
Was spricht gegen den Einsatz von Handy-Jammern?
Das Verbot hat auch einen guten Grund. Es ist zwar lästig und ärgerlich, wenn ein Handyklingeln beispielsweise die Stimmung einer Aufführung zerstört, aber es richtet keinen Schaden an.
Erleidet aber jemand im Kino einen Herzanfall und es kann wegen eines Handy-Jammers nicht sofort ein Rettungswagen gerufen werden, kostet das unter Umständen ein Menschenleben.
Die Alternative für nur ein Handy: Das Phonekerchief
Rechtlich auf der sicheren Seite befindet man sich mit dem Phonekerchief , einem Tuch aus einem Gewebe, das den Empfang der Mobilfunk-Signale unterdrückt. Diese Variante benötigt zwar keinen Strom, allerdings braucht man direkten Zugang zum Handy, um es einzuwickeln. Zudem kann man es ja genauso gut gleich ausschalten.
Fazit: Lieber nicht zur Selbsthilfe greifen
Handyblocker lassen sich zwar relativ einfach und günstig im Internet beziehen, aber in Deutschland ist der Einsatz für Privatbersonen und Firmen verboten. Als Veranstalter, Gastronom, Kino- oder Theaterbetreiber bleibt einem nach wie vor nichts anderes übrig, als seine Gäste und Besucher darauf hinzuweisen, dass Mobiltelefone abzuschalten sind. Setzt man stattdessen Handy-Jammer ein, kann das unter Umständen teuer werden.