<< Themensammlung Direktversicherung

Durchführungsweg Pensionszusage/Direktzusage


Die Pensionszusage & Direktzusage

Die Pensionszusage - auch Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage genannt - ist als einziger der in Deutschland möglichen Durchführungswege ein unmittelbarer beziehungsweise direkter Durchführungsweg.


Das heißt, der Arbeitgeber verspricht dem Arbeitnehmer direkt - ohne Einschaltung eines Versorgungsträgers - betriebliche Versorgungsleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen. Er ist damit Träger der Versorgung und muss für die eingegangenen Verbindlichkeiten in seiner Bilanz Pensionsückstellungen bilden. Die in der Rückstellung enthaltenen Mittel kann der Arbeitgeber im Unternehmen frei investieren oder für eine beliebige Form der Kapitalanlage verwenden, beispielsweise für eine Rückdeckungsversicherung oder zum Erwerb von Wertpapieren.

Der Arbeitgeber trägt wie ein Versicherer das volle Versorgungsrisiko, da er nicht weiß, wie lange er dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen erbringen muss. Deshalb empfiehlt es sich, die in der Rückstellung enthaltenen Mittel in eine Rückdeckungsversicherung einzulegen, um die Versorgungsverpflichtung abzusichern.

Die Pensionszusage unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Die Erbringung der Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer hängt vom wirtschaftlichen Bestand und der Liquidität des Arbeitgebers ab. Damit aber auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers der Arbeitnehmer seine Versorgungsleistung erhält, muss der Arbeitgeber seine Zusage über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) absichern.

Zusätzlich sollte die Rückdeckungsversicherung an die versicherte Person und ihre Hinterbliebenen verpfändet werden, um die nicht vom Gesetz erfassten Personenkreise wie beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich vor einer Unternehmensinsolvenz zu schützen.

Förderung

Der Arbeitgeber kann seine Aufwendungen für die Direktzusage nach § 6a EStG in Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung als Rückstellung in der Steuerbilanz ansetzen.
 
Die Aufwendungen für die Pensionszusage sind in der Ansparphase nicht zu versteuern. Die im Versorgungsfall gezahlten Leistungen sind hingegen voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Werden die Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung aufgebracht, so sind die umgewandelten Gehaltsteile seit dem 1.1.2009 beitragspflichtig. Bis Ende 2008 waren sie noch sozialversicherungsfrei. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber finanziert, so sind diese in voller Höhe sozialabgabenfrei.

Zu beachten ist, dass sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

Vorteile im Überblick

  • die Pensionsrückstellungen stellen einen steuermindernden Aufwand dar
  • Liquiditätsvorteil für den Arbeitgeber, da Mittel im Unternehmen bleiben
  • der Arbeitgeber kann zur Absicherung der Versorgungsrisiken Rückdeckungsversicherungen abschließen
  • unbegrenzte "Steuerfreiheit" in der Ansparphase
  • Pensionsauszahlungen stellen Betriebsausgaben dar
  • bei Entgeltumwandlung: Senkung der Lohnnebenkosten durch Ersparnis der Sozialabgaben bis Ende 2008
  • bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis der Sozialabgaben

Für wen geeignet?

Die Direktzusage ist besonders geeignet für die Altersvorsorge von Mitarbeitern mit höherem Einkommen und GGF, da sie die Möglichkeit bietet, flexible und zugleich hochwertige arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen lohnsteuerlich effizient umzusetzen.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt