Zeitarbeit ist ganz klar ein Modell mit Zukunft

Die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit blickt in Deutschland auf mehr als 50 Jahre Geschichte zurück. Dennoch gibt es immer wieder Kritik an dem Modell. In Teilen zu Unrecht, findet Philipp Riedel, Geschäftsführer des Recruiting-Spezialisten Avantgarde Experts GmbH aus München. Vor allem für junge, dynamische Talente aus der Generation Z könnte dies zu einer viel versprechenden beruflichen Option werden.

Das Image der Zeitarbeit klafft auseinander und es kursieren viele Vorurteile zum Modell der Arbeitnehmerüberlassung. Woher kommt dieses negative Bild?

Es ist an der Zeit, mit diesem grundsätzlichen Vorurteil gegen die Zeitarbeit, die offiziell Arbeitnehmerüberlassung genannt wird, aufzuräumen. Klar, es hat in der Vergangenheit manchen unrühmlichen Fall gegeben, der medial Wellen geschlagen hat. Nur verkennen die Kritiker*innen dabei, dass das entsprechende Gesetz bereits im Jahr 1972 beschlossen und seitdem immer wieder ergänzt wurde. Mit anderen Worten: Zeitarbeit ist in Deutschland sehr streng gesetzlich geregelt und das Modell wurde immer wieder an die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Aus meiner Perspektive besteht das Hauptproblem darin, dass im Volksmund nicht stark genug zwischen verschiedenen Formen der Arbeitnehmerüberlassung unterschieden wird. Neben der gewerblichen Zeitarbeit gibt es im zunehmenden Maße auch die akademische Zeitarbeit. Dabei handelt es sich meist um projekthaftes Arbeiten mit längeren Einsatzzeiträumen und attraktiven Gehältern – akademische Zeitarbeit erfüllt also moderne Bedürfnisse am Arbeitsmarkt. Ein konkretes Beispiel aus unserem Mandantenkreis: Ein Masterabsolvent, der bei einem Unternehmen der Metall- oder Elektroindustrie als „Zeitarbeiter“ mit rund 66.400 Euro bei einer 40-Stunden-Woche einsteigt und bereits nach 15 Monaten mit Branchenzuschlägen bei rund 86.000 Euro liegt, wird sicherlich deutlich über Marktdurschnitt bezahlt. Gerade für topausgebildete Absolventinnen und Absolventen, die sich nicht über Jahre an ein und dieselbe Firma binden wollen, könnte die Arbeitnehmerüberlassung zu einer echten Alternative werden.

Welche Vorteile hat dieser flexible Personaleinsatz für Berufseinsteiger*innen?

Er bietet die große Chance, bei führenden mittelständischen Unternehmen und vor allem weltweiten Konzernen einen schnellen Einstieg zu schaffen. Also ohne die üblichen langen Auswahlprozesse und Assessment Center. Die Auswahlprozesse bei der Arbeitnehmerüberlassung sind meist deutlich schlanker. Ein Großteil der Kandidatinnen und Kandidaten bekommt sogar recht schnell auch ein Angebot zur internen Festanstellung. Zudem bietet das Arbeitsmodell für Kandidat*innen sowohl Flexibilität als auch Sicherheit.

Welche Vorteile bietet die Zeitarbeit denn für das entleihende Unternehmen?

Auch hier spielt der Faktor Zeit die entscheidende Rolle. Die Unternehmen bekommen praktisch sofort gute Fachleute und Spezialist*innen für drängende Projekte. Zudem lässt sich häufig die Einarbeitungszeit verkürzen, weil die Zeitarbeitnehmer*innen aus ihren vorherigen Stationen oft schon gut vertraut sind mit Abläufen oder Programmen. Besonders aktuell wollen sich immer weniger gut ausgebildete Kandidat*innen sofort in einer Festanstellung an Unternehmen binden. Entleiher haben also bei einem immer flexibleren Arbeitsmarkt durch Zeitarbeit die Möglichkeit, Talente zu gewinnen, zu denen sie sonst keinen Zugang hätten.

Für beide Seiten spannend: Sollte es einmal zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht passen, ist die Trennung schneller möglich. Dabei genießt der Zeitarbeitnehmer oder die Zeitarbeitnehmerin ein Plus an Sicherheit und fällt nicht ins Bodenlose, sondern kehrt zum eigentlichen Arbeitgeber zurück: der Zeitarbeitsfirma. Die entleihenden Firmen können zudem ihren administrativen Aufwand reduzieren, wenn sie auch auf Zeitarbeiternehmer*innen setzen. Die Kosten für Lohnabrechnung und interne HR sinken. Zudem vergüten sie nur die effektiv geleisteten Arbeitsstunden. Alle „Extras“ wie Urlaub, die Gehaltskosten bei krankheitsbedingten Ausfällen, aber auch die Lohnnebenkosten wie die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom jeweiligen Personaldienstleister, also dem Leihunternehmen, bezahlt.

Welche gesetzlichen Regelungen gilt es, bei der gewerbsmäßigen Arbeitsüberlassung zu beachten?

Kurz gesagt: so einige. Das Grundprinzip bei der Arbeitnehmerüberlassung lautet: Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung werden komplett getrennt. Der Zeitarbeitnehmer oder die Zeitarbeiternehmerin haben einen umfassenden Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister, dem sogenannten Verleiher. Er überweist ihnen Monat für Monat den Lohn, auch wenn sie krank sind oder Urlaub nehmen. Die eigentliche Arbeit findet dagegen in den Werkshallen und Büros der Entleiherfirma statt. Dieses Unternehmen ist dafür zuständig, die Zeitarbeitnehmer*innen in die Arbeit einzuweisen und ihnen die Pausen oder Ruhezeiten zu gewähren, die ihnen zustehen. Ganz konkret kümmern sich die Verleiher*innen um alles Vertragliche, die Entleiher*innen um alles rund um Arbeitsplatz, Arbeitsleistung, Integration und Führung. Grundsätzlich müssen alle Leiharbeitnehmer*innen genauso behandelt und bezahlt werden wie die Stammkräfte im Unternehmen.

Wird das Zeitarbeitsmodell bald die Probezeit von Neuanstellungen ersetzen?

Nein! Es ist ein Modell, um dem höheren Flexibilisierungsgrad in vielen Branchen gerecht zu werden. Bei uns in Deutschland ist es neben der Selbstständigkeit das einzig flexible Arbeitsmodell, bei dem Kandidat*innen zudem weniger Risiken eingehen müssen. Zeitarbeit ist ganz klar ein Modell mit Zukunft.

Kann Arbeitnehmerüberlassung eine Überbrückung für Arbeitsmarktengpässe sein?

Absolut. Wir sehen bereits heute die realwirtschaftlichen Folgen des Fachkräftemangels. Und mit dem Renteneintritt der Generation „Baby Boomer“ in den kommenden Jahren wird sich die Lage nochmals deutlich zuspitzen. Da kann gerade die Zeitarbeit zu einem echten Gamechanger für Unternehmen mit dringendem Personalbedarf eine Lösung sein: Je nach Situation und Anforderungsprofil bieten sich dort die Arbeitnehmerüberlassung oder die befristete Zusammenarbeit mit Freiberufler*innen an.

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